Die Risikoversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Ihnen gemeinsam ist, dass nur dann eine Leistung seitens des Lebensversicherers fällig wird, wenn der Versicherungsfall (beispielsweise Tod, dann als Risiko-Lebensversicherung bezeichnet, oder Berufsunfähigkeit, dann als Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet) während der Versicherungsdauer eintritt. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine Leistungen fällig. Der Beitrag wird nur für das Versprechen des Lebensversicherers gezahlt, im Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen, und ist daher wesentlich niedriger als der Beitrag zu einer Kapitallebensversicherung.
Anwendungsbeispiele sind:
- Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
- Sicherung von Verbindlichkeiten
- Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Am häufigsten ist die Risiko-Lebensversicherung. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten aus. Dies gibt es ausgestaltet mit gleich bleibender oder fallender Versicherungssumme. Letztere wird meist zur Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab (Annuität), wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als sogenannte Restschuldversicherung angeboten. Häufig ist – zur Sicherheit des Kreditgebers – der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung Voraussetzung der Kreditgewährung.