Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung weitgehend der gesetzlichen Rente entspricht;allerdings ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (dort ist 30 % Teilkapitalauszahlung bei Rentenbeginn möglich) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d. h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird ausschließlich lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht gilt für alle Leistungsmerkmale des Vertrages, wie Todesfallleistung, Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung.

Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.Der als Sonderausgaben abziehbare Höchstbetrag ist 2012 auf 74 % aus 20.000 € (Ledige) und 40.000 € (gemeinschaftlich veranlagte Verheiratete) begrenzt und steigt in 2%-Schritten an (§ 10 EStG). 2025 beträgt der absetzbare Anteil 100 % des aufgebrachten Beitrags. Für Arbeitnehmer gilt, dass die steuerfreien Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Reduktionssatz abgezogen werden.

Beispiel: Beitrag 4.200 €
Steuerjahr Steuerlich absetzbar
Anteil Betrag
2005 60 % 2.520 €
2006 62 % 2.604 €
2007 64 % 2.688 €
2008 66 % 2.772 €
2009 68 % 2.856 €
2010 70 % 2.940 €
2011 72 % 3.024 €
2012 74 % 3.108 €
Bis 2025 jährliche Steigerung um 2%-Punkte
2025 100 % 4.200 €