Vom Grundsatz her kann man die verschiedenen Versicherungen in drei Hauptkategorien einteilen. Die großen Versicherungsbereiche sind die Lebensversicherungen, die Krankenversicherungen, und nicht zuletzt die Schadensversicherungen.

Während sich die Begriffe Krankenversicherung und Lebensversicheurng im Prinzip von selber erklären, ist der Ausdruck Schadensversicherung erklärungsbedürftiger. Unter diesem Oberbegriff sind alle Versicherungsarten zusammengefaßt, die einen Schaden in Form von Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden regulieren. Unter anderem fallen auch die Sachversicherungen in den Bereich der Schadensversicherungen.

Alle Sachversicherungen haben gemeinsam, dass durch diese im Versicherungsvertrag konkret bezeichnete Sachen und Gegenstände versichert werden. Die bekanntesten und sehr häufig verwendeten Sachversicherungen sind sicherlich die Wohngebäudeversicherung, die für Privatleute immer wichtige Hausratversicherung oder auch die Feuerverischerung im gewerblichen Bereich.

Die Sachversicherung deckt also hauptsächlich die Schadensarten Beschädigung, Zerstörung und Einbruchdiebstahl ab. Alle Sachversicherungen haben gemeinsam, dass Personenschäden nicht abgesichert sind.

Die Hausratversicherung als die bekannteste Form der Sachversicherung ersetzt zum Beispiel Schäden an der Wohnungseinrichtung, die beispielsweise durch Brand, Einbruchdiebstahl, Wassereinbruch oder Blitzschlag entstanden sind.