Vom Grundsatz her kann man die verschiedenen
Versicherungen in drei Hauptkategorien einteilen. Die großen
Versicherungsbereiche sind die Lebensversicherungen, die
Krankenversicherungen, und nicht zuletzt die Schadensversicherungen.
Während sich die Begriffe Krankenversicherung und Lebensversicheurng
im Prinzip von selber erklären, ist der Ausdruck Schadensversicherung
erklärungsbedürftiger. Unter diesem Oberbegriff sind alle
Versicherungsarten zusammengefaßt, die einen Schaden in Form von
Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden regulieren. Unter anderem
fallen auch die Sachversicherungen in den Bereich der Schadensversicherungen.
Alle
Sachversicherungen haben gemeinsam, dass durch diese im
Versicherungsvertrag konkret bezeichnete Sachen und Gegenstände
versichert werden. Die bekanntesten und sehr häufig verwendeten
Sachversicherungen sind sicherlich die Wohngebäudeversicherung, die für Privatleute immer wichtige Hausratversicherung oder auch die Feuerverischerung im gewerblichen Bereich.
Die Sachversicherung
deckt also hauptsächlich die Schadensarten Beschädigung, Zerstörung und
Einbruchdiebstahl ab. Alle Sachversicherungen haben gemeinsam, dass
Personenschäden nicht abgesichert sind.
Die Hausratversicherung
als die bekannteste Form der Sachversicherung ersetzt zum Beispiel
Schäden an der Wohnungseinrichtung, die beispielsweise durch Brand,
Einbruchdiebstahl, Wassereinbruch oder Blitzschlag entstanden sind.